Musikalische Grundausbildung

 

Die „Musikalische Grundausbildung“ ist gedacht für schulpflichtige Kinder (1. und 2. Schuljahr), die bisher noch keinen Musikunterricht hatten oder die sich nach der „Musikalischen Früherziehung“ noch nicht für ein Instrument entscheiden können.

Während der „Musikalischen Grundausbildung“ wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern in überschaubar kleinen Gruppen (ca. 10 Kinder) geholfen, die individuellen musikalischen Fähigkeiten zu entdecken und weiterzuentwickeln. Die Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht an alle Teilbereiche der Musik herangeführt, so dass ihnen ein breites Fundament vermittelt wird, auf dem später jede Art von Instrumental- und Vokalunterricht aufbauen kann. Im Einzelnen unterscheidet die“ Musikalische Grundausbildung“ folgende Bereiche:

 – Singen und Sprechen

– Instrumentenbau und Instrumenteninformation

– Bewegung und Tanz

– elementares Instrumentenspiel (kein Instrumentalunterricht)

– Musikhören

– Erfahrungen mit Inhalten der Musiklehre.

 

Dem Entwicklungs- und Leistungsstand der Schüler entsprechend liegt ein Schwerpunkt des Unterrichts im Bereich „Erfahrungen mit Inhalten der Musiklehre“.

Wie lange dauert die „Musikalische Grundausbildung“?

Das Unterrichtsprogramm der „Musikalischen Grundausbildung“ erstreckt sich in der Regel über ein Jahr. Die Unterrichtszeit beträgt wöchentlich 60 Minuten. In den Schulferien findet kein Unterricht statt.

 Was können die Kinder am Ende der „Musikalischen Grundausbildung“?

– Die Kinder kennen verschiedene Notenwerte und ihre Bedeutung.

– Die Kinder sind mit dem traditionellen Notensystem vertraut und kennen

  die Namen einiger Noten und deren Lage im Notensystem.

– Die Kinder haben geübt, ihnen bereits bekannte Noten auf Stabspielen

  zu spielen.

– Die Kinder kennen die Instrumente des kleinen Schlagwerks (Triangel,

  Handtrommel, Becken, usw.) und können mit ihnen umgehen.

– Den Kindern sind verschiedene Orchesterinstrumente vom Klang und

  Namen her bekannt.

– Die Kinder haben verschiedene Tänze und Lieder gelernt.

– Die Kinder haben geübt, Musikstücken bewusst zuzuhören und über das

  Gehörte zu sprechen.

 

Darüber hinaus gibt es weitere, nicht direkt“ messbare“ Lernfortschritte. Die Schüler gelangen zu einer offenen, vorurteilsfreien Haltung gegenüber jeder Art von Musik.

 

Was kommt außer den monatlichen Gebühren an Kosten auf die

Eltern zu?

Die Höhe des monatlichen Schulgeldes entnehmen Sie bitte beigefügter Musikschulordnung. Zusätzlich zu diesen Gebühren können weitere Ausgaben hinzukommen.

In der Regel benötigen die Kinder einen Zeichenblock und Stifte. Viele Lehrkräfte unterrichten nach festen Grundausbildungsprogrammen, die spezielles Unterrichtsmaterial vorsehen. Dieses müsste dann ebenfalls erworben werden. Der Preis hierfür beträgt ca. 40 €, verteilt über die gesamte Unterrichtszeit. Was genau benötigt wird, klärt die betreffende Lehrkraft selbst mit den Eltern der Gruppe.

 

 Wo und wann findet der Unterricht statt?

Der Unterricht kann an allen Orten des Landkreises Fulda durchgeführt werden, sobald sich mindestens acht Kinder zusammen finden. In der Regel findet der Kurs in den Schulen statt. Im Einvernehmen mit den Gemeinden und den Leiterinnen der Kindergärten kann der Unterricht auch in den Räumen des Kindergartens oder anderen gemeindeeigenen Räumen erteilt werden.

Neue Unterrichte starten jeweils am 1.1. bzw. 1.8. eines Jahres.

 

Wie und wo kann ich mich anmelden?

Zur Anmeldung nutzen Sie bitte das hier verfügbare Formular. Senden Sie dieses vollständig ausgefüllt an die Geschäftsstelle der Volkshochschule des Landkreises Fulda, Wörthstr. 15, 36037 Fulda.

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Musikschulordnung als rechtliche Grundlage des Unterrichtsverhältnisses. 

 

Anmeldeschluss ist

der 15.5. für Unterrichte, die am 1.8. beginnen und

der 15.10. für Unterrichte, die am 1.1. beginnen.

 

Abmeldung

Abmeldungen sind jeweils zum 31.7. oder 31.12. eines Jahres (schriftlich mit der Frist von einem Monat) möglich.